Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bin ich hier richtig? Passt mein Fall? Wie läuft eine Beratung ab? Was tun nach einem rassistischen Angriff?

Dies alles sind Fragen, die bereits vor Inanspruchnahme des Beratungsangebots auftauchen und verunsichern können. Um sich vorab selbst informieren zu können und auf aufkommende Fragen einfach und schnell Antwort zu bekommen, haben wir eine Auswahl der häufigsten und wichtigsten Fragen erstellt und für Sie beantwortet.

Handlungsmöglichkeiten nach einem rassistischen Angriff

Ich habe einen rassistischen Angriff erlebt. Was soll ich tun?

Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt stellt für Betroffene auf vielen Ebenen eine große Belastung dar. Niemand sollte in solchen Fällen allein bleiben. Und das müssen Sie auch nicht. Wenn Sie einen Angriff dieser Art erlebt haben, ziehen Sie sich nicht zurück, sondern bitten Sie vertraute Menschen um Unterstützung und kontaktieren Sie uns.

Nach einem Angriff können Sie bereits folgende Maßnahmen selbst ergreifen, auf Wunsch gerne mit unserer Unterstützung:

  1. Bei Bedarf: Gehen Sie zu einem Arzt bzw. einer Ärztin  
    Suchen Sie nach einem Angriff bei Bedarf einen Arzt bzw. eine Ärztin auf, um medizinische Hilfe zu erhalten und/oder Ihre Verletzungen dokumentieren zu lassen. Eine Behandlung ist auch ohne Versicherungskarte möglich. Im Notfall steht Ihnen also in jedem Fall eine Behandlung zu. Zeigen Sie dem Arzt/der Ärztin alle Verletzungen und lassen Sie sich diese bescheinigen.
  2. Dokumentieren Sie die Verletzungen und Schäden auch selbst  
    Unabhängig von der gegebenenfalls vorgenommenen Dokumentation der Polizei bzw. des ärztlichen Personals ist es ratsam, Verletzungen und Schäden auch selbst und möglichst genau zu dokumentieren. Dies kann dabei helfen, den Angriff später vor Gericht oder bei Schadensersatzansprüchen (wie etwa Schmerzensgeld) besser darzustellen und zu belegen.  
    ›   Fotografieren Sie Ihre Verletzungen und dokumentieren Sie Ihren Heilungsverlauf  
    ›   Fotografieren Sie verunreinigte, beschädigte oder zerstörte Gegenstände und Kleidung und bewahren Sie diese auf (oder alternativ die Reparaturrechnungen)
  3. Schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll mit eigenen Erinnerungen              
    Hinweise darauf, welche Fragen hilfreich sein können, finden Sie in unserer Vorlage „Gedächtnisprotokoll“.
    Am besten notieren Sie jedes Detail, das Ihnen in den Sinn kommt. Auch Informationen, die Ihnen zunächst unwichtig erscheinen, könnten wertvoll sein und uns dabei helfen, Sie zu unterstützen. Achten Sie darauf, ausschließlich Ihre und nicht fremde Erinnerungen zu notieren. Sie können das Gedächtnisprotokoll in Ihrer Muttersprache verfassen. Bringen Sie Ihre Dokumentationen gerne zu unserem gemeinsamen Beratungstermin mit.

Was kann ich tun, wenn ich einen Vorfall beobachte?

Es kann sein, dass Sie einen rassistisch motivierten Vorfall beobachtet haben oder in Zukunft beobachten werden.  Als Zeug*in können diese Situationen einen verunsichern und verängstigen, insbesondere dann, wenn man nicht weiß, wie man der betroffenen Person helfen kann. Da das Schweigen und „Nichts-Tun“ der Umstehenden für betroffene Personen häufig genauso belastend ist wie die Angriffe selbst, ist es wichtig, sich mit den Betroffenen zu solidarisieren und den Angreifer*innen deutlich zu machen, dass Rassismus in unserer Gesellschaft keinen Platz hat. Daher finden Sie im Folgenden eine Reihe von Ratschlägen, wie Sie sich als Zeug*in verhalten sollten.

  • Schauen Sie nicht weg. Überwinden Sie die Zuschauerrolle und handeln Sie, wenn möglich, sofort! Warten Sie nicht bis jemand Anderes die Initiative ergreift, sondern mischen Sie sich ein, wenn Sie rassistische Angriffe mitbekommen. Oftmals handeln umherstehende Personen erst, wenn jemand anderes den Mut zum Handeln aufbringt.
  • Stellen Sie Kontakt zur betroffenen Person her und bieten Sie Ihre Unterstützung an! Nehmen Sie Blickkontakt zu der angegriffenen Person auf und sprechen Sie diese direkt an: »Ich helfe Ihnen!«. Vermitteln Sie der Person Ruhe und Sicherheit, indem Sie sich mit ihr solidarisieren.
  • Erzeugen Sie Aufmerksamkeit, suchen Sie Verbündete und holen Sie Hilfe! Falls Sie sich nicht zutrauen oder es im Moment nicht sinnvoll erscheint, allein einzugreifen, sprechen Sie umherstehende Personen konkret und persönlich an. Binden Sie weitere Zeug*innen oder Passant*innen mit klar definierten Handlungsaufträgen ins Geschehen mit ein und ziehen Sie diese in die Verantwortung (z.B. „Sie in der gelben Jacke, rufen Sie die Polizei!“) Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf. Rufen Sie in jedem Fall die Polizei (110) und/oder den Rettungsdienst (112).
  • Verunsichern sie den Angreifer bzw. die Angreiferin! Versuchen Sie die Situation zu stören und den Angreifer bzw. die Angreiferin abzulenken oder zu verunsichern. Machen Sie andere Menschen auf das Geschehen aufmerksam. Etwa indem Sie laut „Stopp!“ oder „Aufhören!“ rufen. Versuchen Sie, wenn möglich, Selbstsicherheit auszustrahlen und den Täter bzw. die Täterin direkt anzusprechen. Dies kann dazu führen, dass er oder sie von der betroffenen Person ablässt, um sich selbst in Sicherheit zu bringen.
  • Bleiben Sie ruhig und helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen! Versuchen Sie zunächst, die Situation zu deeskalieren und den Angreifer oder die Angreiferin nicht zu provozieren, sondern zu beruhigen. Sollte die Situation eskalieren, sollten sie nur dann körperlich eingreifen, wenn sie dafür ausgebildet sind. Begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr, sondern rufen Sie stattdessen die Polizei.
  • Lassen Sie die angegriffene Person nach dem Vorfall nicht allein. Oft setzt der Schock erst nach dem Angriff ein. Daher ist es wichtig, dass Sie die betroffene Person nicht sich selbst überlassen – auch, wenn der oder die Täter*in den Tatort bereits verlassen hat. Fragen Sie die Person, wie es ihr geht und was Sie für sie tun können. Bieten Sie nach dem Vorfall an, sie an einen sicheren Ort zu begleiten, Angehörige oder Freund*innen zu kontaktieren und die Person zu einer spezialisierten Beratungsstelle zu begleiten, wo sie weitere professionelle Unterstützung erhält.
  • Erstatten Sie Anzeige und melden Sie sich als verfügbare Zeuge*in! Nach einem Angriff kann es vorkommen, dass sich die Aussagen der geschädigten Person und des Angreifers bzw. der Angreiferin gegenüberstehen. In solchen Fällen kommt Aussagen von Zeug*innen des Vorfalls eine besondere Bedeutung zu. Sie können die betroffene Person unterstützen, indem Sie den Angriff möglichst gut beobachten, sich einprägen und wenn möglich das Geschehen zeitnah aufschreiben (z.B. Gesichter, Kleidung und Fluchtwege der Täter*innen, Aussagen während der Tat, etc).
  • Achten Sie auch auf Ihre Gesundheit! Auch Sie als Zeuge*in des Angriffes können im Nachgang belastet und betroffen sein. Link zur Frage

Eine mir nahestehende Person wurde angegriffen. Was kann ich für die Person tun?

Betroffenen Personen fällt es häufig schwer, einen rassistischen Angriff mit sich allein auszumachen. Es kann vorkommen, dass sich Betroffene in Folge der Gewalterfahrung zurückziehen und es nicht schaffen, vertraute Menschen um Unterstützung zu bitten. Nicht selten schämen sie sich für das, was ihnen widerfahren ist, und befürchten, dass sie Schuld tragen an dem, was sie erleben mussten. Wenn Sie als Angehörige, Freund*innen oder andere nahestehende Personen in Ihrem näheren sozialen Umfeld von einem rechten, rassistischen oder antisemitischen Angriff erfahren, können Sie helfen, indem Sie die Betroffenen nicht allein lassen und ihnen Ihre Hilfe anbieten.

Was Sie tun können:

  • Nehmen Sie das Leiden der betroffenen Person ernst und zeigen Sie Verständnis. Vermeiden Sie eine Verharmlosung der Tat und fordern Sie die betroffene Person nicht dazu auf, „sich zusammenzureißen“. Die Betroffenen könnten dadurch das Gefühl bekommen, nicht ernst genommen zu werden.
  • Machen Sie sich selbst oder der betroffenen Person keine Vorwürfe. Überzeugen Sie ihn oder sie nicht davon, etwas an sich zu verändern (z.B. Kleidungsstil, Aussehen), um zukünftigen Angriffen vorzubeugen. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass die betroffene Person Schuld trage an dem, was ihr widerfahren ist. Aber: Weder Sie noch die betroffene Person tragen die Verantwortung an dem, was geschehen ist.
  • Seien Sie für die betroffene Person da und nehmen Sie sich Zeit. Vertrauen Sie darauf, dass Ihnen die Wahrheit erzählt wird und positionieren Sie sich solidarisch an der Seite der betroffenen Person.
  • Häufig gelingt es Betroffenen nicht nach Unterstützung zu fragen, da sie niemanden belasten möchten. Fragen Sie deshalb gezielt nach, was die betroffene Person braucht bzw. wünscht. Bieten Sie immer wieder Ihre Hilfe an, aber akzeptieren Sie es auch, wenn die Hilfe abgelehnt wird. Nehmen Sie mögliche Zurückweisungen nicht persönlich und seien Sie geduldig. Setzen Sie der Heilung keine Fristen. Ein psychischer Heilungsprozess braucht Zeit.
  • Ermutigen Sie die betroffene Person zu einer spezialisierten Beratungsstelle zu gehen. Bieten Sie Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und Begleitung zur Beratung an.
  • Respektieren Sie, wenn die betroffene Person nicht mit jedem bzw. jeder über das Erlebte sprechen möchte. Drängen Sie diese nicht zu Dingen, zu denen er oder sie (noch) nicht bereit ist (z.B. eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten). Respektieren Sie die Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Person und unternehmen Sie nichts ohne ihre Einwilligung.
  • Schenken Sie der betroffenen Person kein übermäßiges Mitleid. Unterstützen Sie, wenn die betroffene Person Eigeninitiative zeigt.
  • Informieren Sie sich über Traumata und deren Folgen. Je genauer Sie Bescheid wissen, desto besser können Sie der betroffenen Person beistehen.

Mein Kind wurde angegriffen. Was kann ich für mein Kind tun?

Da sich die Bedürfnisse von Kindern nach gewalttätigen Angriffen im Vergleich zu erwachsenen Betroffenen unterscheiden können, sollten Sie in diesen Fällen zusätzlich die nachfolgende Punkte berücksichtigen:

  • Hören Sie Ihrem Kind zu und bestätigen Sie ihm, dass alle Gefühle normal und in Ordnung sind und einen Raum haben dürfen. Lassen Sie Ihr Kind spüren, dass Sie es wirklich ernst nehmen und hören Sie zu, ohne wertend zu sein.
  • Für Kinder ist es nach einem traumatischen Erlebnis besonders wichtig, dass sie sich beschützt und geborgen fühlen. Vermitteln Sie Ihrem Kind daher, dass es in Sicherheit ist und dass keine Gefahr mehr besteht. Ermutigen Sie Ihr Kind in diesem sicheren Rahmen von dem traumatischen Erlebnis zu erzählen, aber drängen Sie es nicht dazu, wenn es gerade nicht reden möchte. Geben Sie Ihrem Kind die Zeit, die es braucht, um sich Ihnen zu öffnen.
  • Teilweise reagieren Kinder auf das traumatische Erlebnis mit vermeintlichen Rückschritten in der kindlichen Entwicklung (zum Beispiel Einnässen oder am Daumen nuckeln). Auch kann es vorkommen, dass Kinder das erlebte Trauma “nachspielen”. Seien Sie nicht besorgt darüber, sondern reagieren Sie geduldig und verständnisvoll und akzeptieren Sie diese vorübergehenden Bewältigungsstrategien. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind dauerhaft sehr belastet ist und sich vorübergehende Bewältigungsstrategien verfestigen, suchen Sie sich professionelle Hilfe für Ihr Kind. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Eine mir nahestehende Person wurde angegriffen. Wie kann ich für mich selbst sorgen?

Nicht nur direkt Betroffene können unter einem rechten, rassistischen oder antisemitischen Angriff leiden. Möglicherweise leiden auch Sie als Bezugsperson eines betroffenen Menschen oder Zeug*innen des Angriffs unter eigenen Belastungsreaktionen infolge des Erlebten, oder aufgrund erlebter Hilflosigkeit oder Ratlosigkeit im direkten Umgang mit der betroffenen Person. Auch in diesen Fällen können Sie unser Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Wir begleiten Sie bei der Bewältigung des Erlebten oder beraten Sie im unterstützenden Umgang mit betroffenen Angehörigen oder anderen Ihnen nahestehenden Personen. Darüber hinaus sind Sie jederzeit herzlich willkommen, die betroffene Person nach Absprache und Einwilligung derselben zu einem gemeinsamen Beratungsgespräch zu begleiten.

  • Gehen Sie fürsorglich mit sich selbst um, beispielsweise indem Sie sich Zeit für sich selbst nehmen oder Dinge tun, die Ihnen Freude bereiten. Sie sind für andere die beste Unterstützung, wenn es Ihnen selbst gut geht und sie dadurch Ihre eigenen Kräfte besser mobilisieren können. Seien Sie auch emotional fürsorglich und laden Sie sich nicht selbst Last auf, für die Sie keine Verantwortung tragen. Weder die betroffene Person noch Sie tragen Schuld an der Situation.
  • Achten Sie auf Ihre Belastungsgrenzen. Sie sind nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es der betroffenen Personen wieder besser geht. Es gibt spezialisierte Beratungsstellen, die die betroffene Person professionell unterstützen und begleiten können. Auch Ihnen können sie bei der Bewältigung der Tatfolgen eine Entlastung und Hilfe sein. Sofern Sie als Angehörige*r oder Zeug*in unter der Situation leiden, ist es ratsam, dass auch Sie professionelle Beratungs- und Behandlungsangebote in Anspruch nehmen und sich selbst Unterstützung suchen. Tun Sie dies zu Ihrem eigenen Wohle, und im Interesse der betroffenen Person.

Was sind mögliche Folgen von rassistischen Angriffen?

Das Erleben von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt hinterlässt häufig Spuren. Einen Angriff dieser Art erleben zu müssen kann das seelische und körperliche Wohl eines Menschen in erheblichem Ausmaß beeinträchtigen und das soziale Leben aus dem Gleichgewicht bringen.

Selbst bei Personen, die bei einem Angriff körperlich unverletzt bleiben, kann es infolgedessen zu körperlichen, psychischen und psychosozialen Folgen unterschiedlicher Art und Intensität kommen. Diese hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab und sind daher sehr individuell. Die von Betroffenen berichteten, beispielhaften Auswirkungen müssen also nicht (alle) bei Ihnen oder Ihren betroffenen Angehörigen auftreten oder aufgetreten sein.

Oftmals berichten Betroffene nach Ihrer Gewalterfahrung von körperlichen Symptomen wie zum Beispiel

  • Schlaflosigkeit
  • übermäßige Erschöpfung und Müdigkeit
  • Konzentrationsschwierigkeiten (zB Abdriften, Abwesenheit, Vergesslichkeit)
  • verminderte Leistungsfähigkeit
  • Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Bauchschmerzen
  • Magen-Darm-Probleme und Verdauungsbeschwerden

Ein gewaltsamer Angriff hinterlässt meist nicht nur körperliche Folgen, sondern kann auch das seelische Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigen.

  • Wiederkehrende Erinnerungen an das Ereignis sowie Alpträume
  • Erhöhte Aufmerksamkeit, Schreckhaftigkeit und Reizbarkeit im Alltag
  • Verlust des Sicherheitsgefühls sowie verstärkte Vorsichtsmaßnahmen (z.B. nur noch bewaffnet oder in Gruppen das Haus verlassen, verstärktes Misstrauen und Feindseligkeit gegenüber Mitmenschen) bis hin zu Vermeidungsverhalten (z.B. die Wohnung gar nicht mehr verlassen, mit dem Ereignis verbundene Orte zu meiden)
  • Sozialer Rückzug und Schwierigkeiten im sozialen Umfeld, in der Schule oder auf der Arbeit
  • Belastende Stimmungszustände und Gefühle (z.B. Schuld, Scham, Niedergeschlagenheit und Lustlosigkeit, Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung, Wutausbrüche und Aggressionen bis hin zu Resignation und emotionaler Taubheit)

Die emotionale Verarbeitung des Erlebten braucht Zeit. Wir können Sie jederzeit dabei unterstützen. Auf Wunsch oder bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Vermittlung an therapeutische Angebote. Zum Beispiel, wenn sie nach dem Angriff das längerfristig anhaltende Gefühl haben, die Gewalttat wäre erst vor Kurzem passiert oder Sie sich durch den Angriff dauerhaft und stark beeinträchtigt fühlen. Auch wenn seelische Verletzungen, die ein Angriff hinterlassen hat, häufig nicht so gut sichtbar sind wie körperliche Folgen, ist es für Ihren Heilungsprozess genauso wichtig, ihnen Beachtung zu schenken und sie angemessen behandeln zu lassen.

Beratung

Wo ist die Beratungsstelle?

Die Beratungsstelle befindet sich in der Saarbrücker Innenstadt, in der Bahnhofstraße 63 (66111 Saarbrücken).

Auto:

Falls Sie mit dem Auto anreisen, haben Sie mehrere Parkmöglichkeiten in der Innenstadt zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es keine direkte Parkmöglichkeit bei der Beratungsstelle gibt. Diese liegt in einer Fußgängerzone. Der nächste Parkplatz zu unserer Beratungsstelle befindet sich in der Sulzbachstraße 4 (kostenpflichtig). Von dort aus können Sie in Richtung der Bahnhofstraße gehen.

                                                       

Bus:

Steigen Sie an der Haltestelle „Bahnhofstr.“ aus. Buslinien, die diese Haltestellen anfahren, sind: 102, 105, 108, 121, 122, 123, 125,126, 128, 152, 153, 154, 166. 172, 175, 321, 506 und 666. Alternativ können Sie den Hauptbahnhof Saarbrücken anfahren. Die Beratungsstelle ist in etwa 10 Minuten fußläufig über die Fußgängerzone (Bahnhofstraße) zu erreichen.

 

Zug:

Falls Sie mit dem Zug anreisen, empfiehlt es sich am Hauptbahnhof Saarbrücken auszusteigen. Von dort aus können Sie uns in etwa 10 Minuten fußläufig erreichen. Gehen Sie in Richtung der EUROPA-Galerie und sodann weiter durch die Fußgängerzone (Bahnhofstraße). Die Beratungsstelle befindet sich auf der rechten Seite.

Sollten Sie Fragen oder Probleme bei der Anreise haben, können Sie sich gerne an uns wenden (info@bounceback.de | 0681 37202730).

Wie läuft die Beratung ab?

Unsere Beratung orientiert sich jederzeit an Ihren Wünschen. Nach der ersten Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel ein Terminvorschlag für ein persönliches und vertrauliches Gespräch. Dies kann an einem Ort Ihrer Wahl, in den Räumlichkeiten unserer Beratungsstelle oder digital erfolgen. Gemeinsam besprechen wir mögliche – von Ihrer Seite aus gewünschte – Schritte, bei denen wir Sie unterstützen können.

Wer kann sich melden?

Bei uns kann sich jede Person melden, die einen rechten, rassistischen oder antisemitischen Angriff erlebt, beobachtet oder von einem solchen Vorfall erfahren hat.

Das bedeutet, dass neben direkt Betroffenen auch indirekt Betroffene wie Angehörige, Freund*innen oder Zeug*innen bei uns Unterstützung erhalten.

Ich bin mir nicht sicher, ob mein Fall wirklich passt? In welchen Fällen werde ich beraten?

Wir beraten in allen Fällen, in denen Sie, ein*e Angehörige*r oder eine andere Ihnen nahestehende Person rechte, rassistische oder antisemitische Gewalt erfahren haben bzw. hat.

Das ist dann der Fall, wenn eine Person zum Beispiel aufgrund

  • ihres äußeren Erscheinungsbildes,  
  • (angenommener) Nationalität,  
  • kultureller Merkmale (wie Sprache, Religionszugehörigkeit, Lebensstil oder Name),
  • des sozialen Status,
  • einer körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung oder Behinderung,  
  • ihres Geschlechtes,
  • der sexuellen Orientierung bzw. Identität  
  • oder der politischen Haltung

angegriffen wird bzw. wurde. Wir unterstützen Sie sowohl nach einem körperlichen als auch seelischen Angriff.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob wir Ihnen helfen können, melden Sie sich dennoch gerne bei uns. Wir arbeiten mit verschiedenen Beratungsstellen zusammen und stehen mit diesen im engen Austausch. Nach einem gemeinsamen Gespräch, können wir Sie an fallrelevante Kontakte vermitteln und gemeinsam den Erstkontakt herstellen.

Sie haben noch Fragen?

Sie müssen uns Ihren Vor- und Nachnamen nicht nennen. Wenn Sie anonym bleiben möchten, lassen Sie die oberen Felder frei und wählen Sie folgende Möglichkeit aus:

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

Wir melden uns schnellstmöglich
Da ist etwas schilfgelaufen... Ihre Nachricht wurde nicht versendet. Bitte versuchen Sie es erneut!
Gerne auch telefonisch:(+49) (0) 681 37202730

Telefonzeiten:

Dienstag
Donnerstag
Freitag
10 bis 16 Uhr
10 bis 14 Uhr
10 bis 14 Uhr

Bounce Back | Betroffenenberatung Saarland
Universität des Saarlandes
Campus Saarbrücken
Gebäude A1 3, Raum 1.14 (Untergeschoss)
66123 Saarbrücken